Wellness-Regeln – um Wellness einfach richtig genießen zu können!
Vor einiger Zeit haben wir hier Saunaregeln vorgestellt. Doch zum richtigen Wellnessgenuss gibt es natürlich noch ein wenig mehr zu beachten. Heute wenden wir uns z.B. mal ein paar anderen Wellness-Regeln zu, damit z.B. eine Massagen auch zu einem richtig entspannten Erlebnis wird.
Massagen – Wann dürfen sie nur eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden?
Eine richtig gut aus- und durchgeführte Massage hat in der Regel zur Folge, dass wir uns einfach nur gut fühlen. Eine gute Massage entspannt uns und leidet unser Körper unter Verspannungen, dann können diese sogar gelockert werden. Doch besagt eine wichtige Wellness-Regel, gibt es bestimmte Vorkommnisse oder vielleicht besser gesagt bestimmte Vorschäden, dann sollte eine Massage nicht durchgeführt werden. Ein guter Masseur oder Physiotherapeut weiß so etwas natürlich und stellt daher im Vorwege der Behandlung eben auch oft Fragen zu Erkrankungen oder Leiden, um eben genau darauf entsprechend reagieren zu können und um noch weiteren Schädten vorzubeugen.
Bildquelle: Bioseehotel Zeulenroda Wellness-Massage
Wellness-Regeln: Bei folgenden Erkrankungen wird von einer Massage abgeraten:
- Bei einem Bandscheibenvorfall, der weniger als 1,5 Jahre her ist, sollte man z.B. auf Massagen ganz verzichten.
- Leidet der Massagegast unter einem Hautpilz, sollte ebenfalls auf die Massage mit Massageöl verzichtet werden, denn Massageöl kann Hautpilz fördern; durch die Massage mit dem Öl kann der Pilz dann über den ganzen Körper verteilt werden.
- Sowie der Pilz am Körper, zählt natürlich auch ein Pilz am Fußnagel- oder Fingernagel dazu. Auch hier sollte auf eine Behandlung mit Öl z.B. bei einer Fußmassage verzichtet werden.
- Bei allen Formen von Krebs muss eine Strahlen- bzw. Chemotherapie mindestens 3 Monate zurückliegen.
Auch als Wellness-Regel beachtet werden sollte, nach der Massage bis zu 5 Stunden lang keine schweren körperlichen Arbeiten vornehmen und vielleicht auch auf schwerken körperlichen Sport verzichten. Lieber etwas ruhen…
Eine weitere kleine Wellness-Regel besagt auch, starkes Sonnenlicht nach der Massage, für mehrere Stunden, vermeiden. Das gilt auch für eine Sitzung auf der Sonnenbank. Denn das Massageöl macht stark lichtempfindlich.
Wellness-Regeln – Wann sollte ich auf eine Massage verzichten?
Mit diesen Tipps und Wellness-Regeln kann man eine Massage auf alle Fälle schon einmal richtig genießen und so kann sie auch die richtige Wirkung erzielen, doch gibt es natürlich noch ein paar weitere Wellness-Regeln, die man für das perfekte Wellnessfeeling beachten sollte:
- Bei Diabetes mellitus darf und sollte z.B. keine Pediküre durchgeführt werden.
- Bei Krampfadern besteht Thrombosegefahr, hier sollte man den gefährdeten Bereich bei Behandlungen aussparen.
- Bei Schwangerschaften sollen und werden keine Massagen durchgeführt. Es gibt aber Wellnessoasen, die sich auf die Wellnessbehandlungen von Schwangeren spezialisiert haben. = Schaut hierzu auch gern einmal in unseren Artikel „Wellness mit Babybauch“.
- Bei fieberhaften Erkrankungen (z.B. Grippe) werden grundsätzlich keine Behandlungen und Anwendungen durchgeführt.
Uns würde zum Abschluss mal eure Meinung interessieren. Wir sind es in Wellnessoasen gewohnt, vor der Behandlung gefragt zu werden, ob es Vorschäden oder Erkrankungen gibt. Doch oft wird hier natürlich nicht bis ins kleinste Detail darauf eingegangen. Wie geht es euch? Werdet ihr vor einer Massage oder Beauty-Behandlung gefragt, ob eine Erkrankung vorliegt oder lag, um vielleicht auch durch diese gezielten Fragen festzustellen, ob ihr zu einer gefährdeten Gruppe gehört?
Wir haben einfach die Erfahrung gemacht, dass viele Menschen, die unter bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, gar nicht wissen, dass auch das Wellnessfeeling dadurch beeinträchtigt werden könnte.
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